Bundesgerichthof entscheidet über Verjährung des Auskunftsanspruchs gemäß § 556g Abs. 3 BGB
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung die Frage der Verjährung des Auskunftsanspruchs gemäß § 556g Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geklärt. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts stellt einen wichtigen Meilenstein in Bezug auf die Durchsetzung von Mieterrechten dar.