Scheitern als Chance? Handlungsoptionen bei fehlgeschlagenen Vergaben (Teil 1)
Jeder, der mit Ausschreibungen zu tun hat, weiß, dass diese keinen Selbstzweck darstellen. Das Vergaberecht dient der Beschaffung von Leistungen für die Öffentliche Hand. Ziel eines jeden Vergabeverfahrens ist es daher, einen möglichst wirtschaftlichen Auftrag an einen kompetenten Vertragspartner zu erteilen.