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Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 %

Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. August 2023 in einer Pressemitteilung (Beschluss 2 BvL 22/17 vom 28.07.2023) eine Richtervorlage des Finanzgerichts Köln als unzulässig erklärt, die die Frage der Vereinbarkeit des im Einkommensteuergesetz (EStG) festgesetzten Rechnungszinsfußes von 6 % zur Bewertung von Pensionsrückstellungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) aufwerfen sollte.

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Richtervorlage zum Solidaritätszuschlaggesetz unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss mit dem Aktenzeichen 2 BvL 6/14 vom 7. Juli 2023 entschieden, dass die Richtervorlage zum Solidaritätszuschlaggesetz 1995 unzulässig ist. In dem Verfahren wurde die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags, einer ergänzenden Abgabe zur Einkommensteuer, aufgeworfen. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Vorlage durch das zuständige Gericht unzulässig ist

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