Nachbesserungspflicht des Immobilien-Verkäufers bei Altlasten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die Voraussetzungen für die Haftung eines Grundstücksverkäufers wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert. In dem konkreten Fall ging es um eine ehemalige Kiesgrube, die im Innenhof eines Wohngebäudes gefunden wurde und mit Schadstoffen belastet ist.