Neue Verordnung zur Funkanlagenrichtlinie
Ab 17.03.2022 gilt eine neue delegierte Verordnung (EU) 2019/320 zur Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU. Diese zielt darauf ab, die ausgehenden Notrufe von mobilen Geräten effektiver zu gestalten, insbesondere durch eine verbesserte Standortgenauigkeit des Anrufers. Für Hersteller von Smartphones bedeutet dies, dass eine benannte Stelle für die Aktualisierung ihrer EU Konformitätserklärung hinzugezogen werden muss.