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Fahrlässigkeit und Vorsatz: Die unsichtbaren Gefahren

In einer Welt voller unaufmerksamer Augenblicke und unüberlegter Entscheidungen kann Fahrlässigkeit eine unsichtbare Bedrohung sein, die sich schneller entfaltet, als wir es uns vorstellen können. Es sind die Momente der Unachtsamkeit und die Augenblicke der Nachlässigkeit, die oft unbemerkt unser Leben beeinflussen und uns mit Konsequenzen konfrontieren, die wir nie erwartet haben. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff der Fahrlässigkeit?

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atrigaRatgeber: Und sie bewegt sich doch – Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung

Sie ist bei Unternehmen besonders gefürchtet und bei Insolvenzverwaltern als „scharfe Waffe“ gleichsam beliebt: die sogenannte Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung (InsO). Sie ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Geld, das ordnungsgemäß für erbrachte Leistungen gezahlt wurde, oft noch nach Jahren vom ursprünglichen Lieferanten (Gläubiger) zurückzuholen, um die sogenannte Insolvenzmasse zu mehren.

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