Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister (§ 22g UStG)
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates in nationales Recht hat zu bedeutenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) geführt. Durch Artikel 17 des Jahressteuergesetzes 2022, verabschiedet am 16. Dezember 2022, wurde § 22g eingeführt, der besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister regelt.