Brexit & Onlinehandel: Was ist bei einem Austritt zu beachten?
Da das Vereinigte Königreich ab dem 01. Januar 2021 zu einem Drittland wird, ist eine Lieferung als innergemeinschaftlicher Erwerb nicht mehr möglich. Es gelten jedoch Sonderregelungen beim Verkauf über den eigenen Webshop oder über Online Marktplätze. Worauf Sie als Händler achten müssen, haben wir Ihnen in unserem Blogbeitrag zusammengestellt.