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Ausweitung der Maut-Pflicht für Lastkraftwagen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften vorgelegt, der vorsieht, die Lkw-Maut für die Nutzung von Bundesfernstraßen ab dem 1. Januar um eine CO2-Komponente zu erweitern und ab dem 1. Juli auf Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen auszudehnen. Einzelpersonen mit handwerklichen Berufen, die Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 7,5 Tonnen nutzen, sollen von der Mautpflicht ausgenommen werden.

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