Künstlersozialabgabe: Die übersehene Pflicht der Unternehmen
Viele Unternehmer glauben, dass die Künstlersozialabgabe sie nicht betrifft, dabei muss sie fast jedes Unternehmen leisten. Was Sie zur Abgabe wissen sollten.
Viele Unternehmer glauben, dass die Künstlersozialabgabe sie nicht betrifft, dabei muss sie fast jedes Unternehmen leisten. Was Sie zur Abgabe wissen sollten.
Wer Aufträge beispielsweise an Webdesigner oder Grafiker vergibt, muss auf die gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialversicherung abführen. 2023 steigt die Künstlersozialabgabe auf 5 Prozent, 2024 soll sie stabil bleiben.