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Kein Wasseranschlussbeitrag für Photovoltaik-Freiflächenanlage

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat am 29. August 2023 in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Eigentümer eines Grundstücks, auf dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet ist, keinen Anschlussbeitrag für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, zahlen müssen. Damit wurde ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts Münster (Az. 3 K 1634/18) bestätigt.

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