Gebäudeenergiegesetz 2024: Neue Standards für nachhaltige Heizungsanlagen und Klimaschutz
Fossilfrei bis 2045: Das Heizungsgesetz und die 65-Prozent-Regel prägen die Zukunft der Gebäudeenergie
Fossilfrei bis 2045: Das Heizungsgesetz und die 65-Prozent-Regel prägen die Zukunft der Gebäudeenergie
Nach zähen Verhandlungen um den Bundeshaushalt 2024 hat die Ampel-Koalition eine Einigung getroffen: Die sieht vor, dass das Gebäudeenergiegesetz wie geplant in Kraft treten soll. Was Eigentümer über das geplante Gesetz wissen sollten.
Das Gebäudeenergiegesetz, das kürzlich vom Bundestag verabschiedet wurde und ab 2024 in Kraft tritt, wirft bei zahlreichen Immobilieneigentümern Fragen auf und stößt auf Kritik seitens der Opposition. Das Gesetz betrifft in erster Linie die Installation von Heizungssystemen in Wohngebäuden und hat somit weitreichende Konsequenzen für Hausbesitzer und Bauherren.
Schon lange hat kein Gesetz mehr für so viel Aufregung gesorgt wie die jüngste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Erst nach langen und hitzigen Debatten wurde das „Heizungsgesetz“ im Sommer 2023 verabschiedet. Die endgültige Fassung unterscheidet sich deutlich vom ersten Entwurf. Wir haben uns mit Dr. Henning Hahn darüber unterhalten, warum Unternehmen am besten früh handeln und langfristig denken sollten. Lesen Sie hier mehr.
Nach langen Debatten ist das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Doch nun geht es um die konkrete Umsetzung. Förderungen in Milliardenhöhe sollen das Projekt zum Erfolg führen.
Am kommenden Freitag steht im Bundestag die Abstimmung über das kontroverse neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) an. Doch diejenigen, die gehofft hatten, dass nach dieser Abstimmung endlich Ruhe in der Diskussion um Heizungsanlagen einkehren würde, dürften sich getäuscht sehen.
Konrad Stockmeier MdB und Thomas Kübler im Gespräch über die Wärmewende in der Industrie, über die Chancen von Technologievielfalt und über technische Lösungen für die klimafreundliche Hallenbeheizung. Der Mannheimer FDP-Bundestagsabgeordnete Konrad Stockmeier ist Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie und Berichterstatter seiner Fraktion für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte "Heizungsgesetz".
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Eilantrag entschieden, dass die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz in Teilen rechtswidrig ist. Der Antragsteller hatte geltend gemacht, dass das Verfahren nicht ausreichend transparent und demokratisch sei.
Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in se
Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit staatlicher Förderung und großzügigen Fristen sorgt die Bundesregierung dafür, dass sich Heizen mit Erneuerbaren Energien auf Dauer lohnt. Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Wärmewende im Gebäudesektor vorankommen.
Das Gebäudeenergiegesetz steht in den Startlöchern und tritt zum 1. November 2020 in Kraft. Ziel des GEG ist es, mehrere Gesetze und Richtlinien zu vereinheitlichen und die Energieeinsparung im Bereich Neubau und Sanierung von Bestandsgebäuden stärker zu positionieren. Was kommt mit dem Gebäudeenergiegesetz auf die Baubranche zu? Ihr Team von bau digital informiert.
Die Maklerprovision in Deutschland ist überdurchschnittlich hoch. Da sich die Provision an der Höhe des Kaufpreises bemisst, können für den Käufer schnell mal mehrere tausend Euro Provision anfallen. Mehrwertsteuer eingerechnet, beträgt die Provision für den Makler bis zu 7,14 Prozent. Ein neues Gesetz schafft Abhilfe.