Bundesgerichtshof entscheidet über Erstattungsfähigkeit von Verwahrungskosten bei unbefugt abgestellten Fahrzeugen
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil (V ZR 192/22) am 17. November 2023 klargestellt, dass im Zusammenhang mit der Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs auch die Kosten für dessen Verwahrung erstattungsfähig sind. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Fall, in dem die Beklagte, ein Abschleppunternehmen, im Auftrag der Streithelferin ein Fahrzeug abschleppte und auf ihrem Firmengelände verwahrte.