Bundesverfassungsgericht erklärt Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wirft Fragen über die rechtmäßige Verwendung von 60 Milliarden Euro auf, die ursprünglich für die Bewältigung der Coronapandemie vorgesehen waren. Insbesondere steht die Nutzung dieser Mittel für Klimaschutzprojekte im Fokus der Kritik.