BMF gibt maßgebliche Verbraucherpreisindizes für Bewertung von Immobilienkosten bekannt
Transparenz und Objektivität: Neue Grundlage für die Berechnung von Bewirtschaftungskosten im Jahr 2024
Transparenz und Objektivität: Neue Grundlage für die Berechnung von Bewirtschaftungskosten im Jahr 2024
In einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 04. Januar 2024 werden erhebliche Änderungen im Zusammenhang mit der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung bei Schadensregulierungen bekannt gegeben. Diese Änderungen basieren auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-267/21, Uniqa Asigurari, vom 1. August 2022.
In einem aktuellen Schreiben vom 4. Januar 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand 01.01.2024 veröffentlicht. Die Veröffentlichung, unter dem Schreiben IV C 5 - S-2341 / 23 / 10001 :004, wirft ein Licht auf die steuerlichen Auswirkungen des Kaufkraftausgleichs und gibt Unternehmen sowie Arbeitnehmern Einblick in die aktuelle Regelungslage.
Das BMF gibt die Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen nach den §§ 6 bis 10 des BUKG für Umzüge ab 1. März 2024 bekannt (Az. IV C 5 - S-2353 / 20 / 10004 :003).
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen Stellung genommen (Az. IV B 2 - S-1300 / 21 / 10024 :005).
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2024 berechnet wird (Az. IV D 4 - S-3104 / 19 / 10001 :009).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben, datiert vom 6. November 2023, detaillierte Anweisungen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung gemäß § 45b und § 45c des Einkommensteuergesetzes (EStG) veröffentlicht. Das Schreiben, mit dem Aktenzeichen IV C 1 - S-2410 / 22 / 10001 :001, gibt einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Aspekte dieser steuerrechtlichen Bestimmungen.
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt wird. Das berichtet das BMF.
Mit Urteil XI R 13/20 hat der BFH entschieden, dass § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden begünstigt, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. Das BMF passt daher den UStAE an (Az. III C 2 - S-7245 / 19 / 10001 :004).
Das BMF-Schreiben ersetzt das Schreiben vom 11.05.1999 zur „Einführung des Fiskalvertreters in das Umsatzsteuerrecht”. Der UStAE vom 01.10.2010 wird hiermit geändert (Az. III C 3 - S-7395 / 19 / 10001 :003).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und andere Institutionen darum gebeten, ihre Mitglieder über die dringende Notwendigkeit von Eintragungen von Rechtseinheiten im Transparenzregister zu informieren.
Im Rahmen einer Reihe von Expertendialogen, die Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Politik zusammenbringen, werden konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen zur Modernisierung des deutschen Steuersystems erarbeitet.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. September 2023 in einem Schreiben (IV C 1 - S-2401 / 19 / 10008 :003) in Koordination mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Stellungnahme zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht. Diese Richtsätze sind von erheblicher Bedeutung für die Finanzverwaltung und dienen als Hilfsmittel zur Überprüfung von Umsätzen und Gewinnen von Gewerbetreibenden, insbesondere in Fällen, in denen keine ausreichenden anderen Unterlagen zur Verfügung stehen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich ein Schreiben veröffentlicht, das sich mit Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (InvStG) in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung befasst. Dieses Schreiben dient der Ergänzung und Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, das im Bundessteuerblatt Teil I unter der Nummer 527 veröffentlicht wurde.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben veröffentlicht, das die Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Erklärungen zur Hinzurechnungsbesteuerung gemäß den §§ 7 ff. AStG betrifft. Diese Änderungen sind eine Reaktion auf die umfassenden Regeländerungen, die durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) ab dem 1. Januar 2022 eingeführt wurden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben veröffentlicht, das die Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Erklärungen zur Hinzurechnungsbesteuerung gemäß den §§ 7 ff. AStG betrifft. Diese Änderungen sind eine Reaktion auf die umfassenden Regeländerungen, die durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) ab dem 1. Januar 2022 eingeführt wurden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 festgelegt wird. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben zur Neuregelung des Abzugs von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie der Homeoffice-Pauschale Stellung genommen. Die Neuregelung betrifft die ertragsteuerliche Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit in der häuslichen Wohnung gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c, § 9 Absatz 5 Satz 1 und § 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Das BMF-Schreiben behandelt die Anwendung der Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (Az. IV C 6 - S-2121 / 23 / 10001 :001).
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den lange erwarteten Entwurf für ein "Wachstumschancengesetz" vorgelegt, in dem viele Forderungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) aufgegriffen wurden. Der Entwurf verspricht grundsätzlich eine wirksame Entlastung für die Wirtschaft. Allerdings sind die geplanten zusätzlichen Mitteilungspflichten für Unternehmen und ihre Berater eine nicht nachvollziehbare Belastung.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) spielt eine wichtige Rolle bei Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden bestimmte Grundsätze festgelegt, die bei diesen Steuern und den darauf entfallenden Zinsen gelten.
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern Folgendes:
Im Oktober 2022 wurde ein Schreiben des Bundesministeriums (BMF) zur Differenzbesteuerung bei Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern veröffentlicht. Darin untersagte das BMF die bisher übliche Anwendung der Differenzbesteuerung beim Verkauf von Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern. Die sogenannte Differenzbesteuerung hatte sich für Edelmetallhändler in Deutschland seit dem Jahr 2014 zu einer beliebten Möglichkeit entwickelt, den finalen Steueraufschlag bei Silbermünzen für den Endkunden so gering ...
nde September versetzte ein Schreiben des BMF Edelmetallhändlern und Silberkäufer in helle Aufregung. Ohne jegliche Vorwarnung hieß es – in Klartext übersetzt: „Die günstige Differenzbesteuerung bei Silbermünzen ist seit jeher unzulässig und darf nicht weiter angewendet werden – und zwar ab sofort!“. Trotz Wochenendes wurden in den Online-Shops Silbermünzen hektisch aus dem Angebot genommen und werden nun – zum Teil mit erheblichen Aufschlägen – wieder verkauft.