Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung zwingt Unternehmen zu handeln
Pflicht zur systemischen Arbeitszeiterfassung bedeutet das Aus für die vielfach praktizierte Vertrauensarbeitszeit. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September diesen Jahres sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Damit bestätigt das Gericht das EuGH-Urteil vom Mai 2019. Spätestens jetzt müssen sich die Arbeitgeber um entsprechende Lösungen bemühen. Demnach ist die bisher weit verbreitete...