Wegweisendes Urteil für Apotheken: Cyberversicherungen und Sicherheitsupdates
In einem bedeutenden Präzedenzfall hat das Landgericht Tübingen am 26. Mai 2023 eine wegweisende Entscheidung im Kontext von Cyberversicherungen und fehlenden Sicherheitsupdates getroffen (Az. 4 O 193/21). Dieses Urteil wirft ein helles Licht auf die Verantwortlichkeiten von Cyberversicherern und Unternehmen im Falle von Hackerangriffen und stellt die Frage, ob Versicherungsleistungen trotz ausstehender Sicherheitsupdates in Anspruch genommen werden können.