Retaxation von OTC-Arzneimitteln in Apotheken
Die Verordnung von OTC-Arzneimitteln (nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln) zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Erwachsene erfordert besondere Vorsicht in Apotheken, um Retaxationen zu vermeiden. Gemäß § 34 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) sind OTC-Arzneimittel grundsätzlich von der Erstattung durch die GKV ausgeschlossen.