Nicht ohne unser Gepäck: Gerichtsurteil zu verpasster Gepäckaufgabe
Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil (Az. 158 C 4570/20) entschieden, dass die Nichtbeförderung von Reisegepäck bei verpasster Gepäckaufgabe nicht zur Kündigung des Reisevertrages führt. In dem vorliegenden Fall wies das Gericht eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Reisepreises in Höhe von 3.998 Euro ab.