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Bericht der Bundesregierung zur Wirkung der Preisbremsen

Die Bundesregierung hat eine erste Bewertung der Energiepreisbremsen vorgelegt, die in Form einer Unterrichtung vorliegt (20/8079). Diese Bewertung untersucht die Auswirkungen der Preisbremsen auf die Entwicklung der Preisindizes und auf verschiedene Haushalte. Die Energiepreisbremsen wurden eingeführt, um eine Kostenorientierung sowie Anreizkompatibilität zu gewährleisten und somit die steigenden Energiekosten infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine abzufeder

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BMWK schlägt weitere Anpassung des Differenzbetrags gemäß § 39 EWPBG und § 48 StromPBG vor

Die Ende 2022 in Kraft getretenen Erdgas-Wärme-(EWPBG) und Strompreisbremse-Gesetze (StromPBG) sehen den Erlass einer Verordnung zur Anpassung des Differenzbetrags (DBAV) bei den Preisbremsen vor. Damit setzt die Bundesregierung eine beihilferechtliche Anforderung an die Energiepreisbremsen um. Die DBAV soll regelmäßig überprüft werden, um Rücksicht auf die aktuelle Marktentwicklung nehmen zu können.

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