PKV zu GKV: Altersrückstellungen im Apothekerfokus
Die entscheidenden Überlegungen für finanzielle Sicherheit im Alter
Die entscheidenden Überlegungen für finanzielle Sicherheit im Alter
Anwaltstaktiken bedrohen nicht nur Beiträge, sondern auch Rechtsschutz – Apotheker im Fokus der zweifelhaften Geschäftspraktiken
Seit zehn Jahren unterscheidet die private Krankenversicherung bei neuen Verträgen nicht mehr zwischen Mann und Frau - Unisex heißt das Stichwort. Die WirtschaftsWoche kürt die besten Tarife.
Die Möglichkeit, eine Kinderwunschbehandlung durchzuführen, ist für viele Paare von großer Bedeutung. In Deutschland gibt es verschiedene Wege, diese Behandlungen zu finanzieren, darunter auch die Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen. In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht jedoch eine wichtige Entscheidung getroffen, die die PKV-Versicherung (private Krankenversicherung) des Ehepartners in den Fokus rückt.
Die Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass derzeit keine Änderung der Vorschriften zur Beitragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung (PKV) geplant ist. Diese Mitteilung könnte für privatversicherte Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sein, da sie weiterhin das Recht haben, ihren Tarif zu wechseln, um ihre individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten besser anzupassen.
Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben derzeit keine Änderung der Vorschriften zur Beitragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Vorschriften zum gesetzlichen Beitragszuschlag und zur Überzinsverwendung hätten nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Beitragsverstetigung im Alter beigetragen, heißt es in der Antwort (20/7897) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7735) der CDU/CSU-Fraktion.
Die Begründung von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung ist seit langem ein strittiges Thema zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit von Prämienanpassungen um ein aktuelles Urteil erweitert.
Die Berichte über mögliche millionenschwere Einsparungen in der ambulanten Versorgung mit Zyto-Zubereitungen haben auch das Interesse des PKV-Verbands geweckt. Wie sich herausstellt, sind die Kosten für die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten für private Versicherer sogar noch höher als für gesetzliche Krankenkassen. Daher bemüht sich auch die private Krankenversicherung (PKV) um mögliche Sparmaßnahmen bei Zyto-Zubereitungen.