Kategorie: Alle News

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Einheitliche und vereinfachte Steuervorschriften für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

Die Europäische Kommission hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union verabschiedet. Dieses Paket zielt darauf ab, die Steuervorschriften zu vereinfachen und Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten operieren, einen einfacheren und gerechteren Steuerprozess zu bieten. Das Maßnahmenpaket umfasst auch einen Vorschlag zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Einheitlicher Behindertenausweis und Parkausweis sollen Reisen für Menschen mit Behinderungen erleichtern

Die Europäische Union plant die Einführung eines einheitlichen Europäischen Behindertenausweises sowie eines verbesserten Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bei Reisen in andere Mitgliedstaaten zu beseitigen. Beide Ausweise sollen EU-weit anerkannt sein.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Data Act bietet große Chancen für datengetriebene Geschäftsmodelle

Die Mitgliedstaaten der EU haben heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eine Einigung zum Trilog-Verordnungsentwurf über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten (Data Act) erzielt. Die Verordnung ist ein Meilenstein, da sie faire Bedingungen und Anreize für eine stärkere, sektorübergreifende gemeinsame Datennutzung schafft. Sie trägt damit maßgeblich zu einer wettbewerbsfähigeren Datenökonomie bei.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Für eine Ehescheidung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers ausschlaggebend

Im vorliegenden Fall ging es um eine Ehescheidung, bei der die Ehepartner in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten lebten. Der Antragsteller reichte den Scheidungsantrag in dem Mitgliedstaat ein, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Frage, die dem EuGH zur Entscheidung vorlag, war, ob für die Zuständigkeit der Gerichte bei einer Ehescheidung der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers maßgeblich ist oder ob auch andere Faktoren berücksichtigt werden können.

auf aporisk.de weiterlesen

NEUER Artikel im Auvesta Blog: Senkung der Bargeldobergrenze: Das EU-Parlament plant aktuell 7.000 Euro

Die Obergrenze für Bargeld-Transaktionen ist in der EU bisher nicht einheitlich abgestimmt. Während es in Deutschland noch keine Obergrenze gibt, haben 18 von den insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten bereits Obergrenzen eingeführt. Diese bewegen sich innerhalb einer Spannweite von 500 Euro in Griechenland und 15.000 Euro in Kroatien. Eigentlich hatte die EU-Kommission den Vorschlag gemacht, im Rahmen einer Reform der EU-Gesetze die Obergrenze für Bargeld-Transaktionen auf 10.000 Euro festzulegen.

auf tinyurl.com weiterlesen

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.