Oberlandesgericht Hamm entscheidet über Schadenersatz bei Stromunterbrechung und Aufzugsausfall
Am 23. Februar 2022 traf das Oberlandesgericht Hamm eine bedeutende Entscheidung in Bezug auf die Haftung des Netzbetreibers bei Stromunterbrechungen und den daraus resultierenden Aufzugsausfällen. In dem Beschluss (Aktenzeichen: I-22 U 206/21) wurde festgestellt, dass der Netzbetreiber nicht automatisch zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn nach einer geplanten Unterbrechung der Stromversorgung eine Überspannung auftritt und daraufhin ein Aufzug nicht mehr funktioniert.