Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion)
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bezüglich der Anerkennung von Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) als außergewöhnliche Belastung ist ein bedeutender Schritt für Patienten, die unter einem Lipödem leiden. Das Urteil bestätigt, dass ab dem Jahr 2016 ein vorheriges amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nicht mehr erforderlich ist, um die Kosten einer Liposuktion steuerlich abzusetzen.