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Glücksspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen europarechtlich unbedenklich

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Regelung im Landesglücksspielgesetz, die einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Wettvermittlungsstellen und öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, vorsieht, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

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Geldanlage jenseits des Glücksspiels: Strategie und Langfristigkeit

In der Diskussion um die Natur der Börse als Geldanlageinstrument taucht immer wieder die Frage auf, ob die Börse tatsächlich mit einem Casino verglichen werden kann. Ein interessanter Perspektivwechsel legt nahe, dass es durchaus Parallelen zwischen den beiden gibt. Dabei geht es weniger um das beliebte "Spiel" an sich, sondern vielmehr um die Anwendung von wahrscheinlichkeitsbasierten Ansätzen.

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