EZB Konsultation für die Meldung von Verbriefungstransaktionen
Im Mai 2021 hat die EZB ihre Entscheidung veröffentlicht, die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute auch hinsichtlich der Meldung von Verbriefungstransaktionen zu beaufsichtigen. Konkret beziehen sich die Befugnisse auf die Einhaltung der Artikel 6 (Risikoselbstbehalt), 7 (Transparenz) und 8 (Verbot der Wiederverbriefung) der europäischen Verbriefungsverordnung (EU) 2017/2402 und (EU) 2020/1224 (VV) .