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Versicherungsklage abgewiesen: Fahrraddiebstahl in Zweitwohnung ohne Schutz

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hat heute ein Urteil im Fall eines gestohlenen Fahrrads gesprochen, das weitreichende Konsequenzen für Versicherungsansprüche bei Zweitwohnungen haben könnte. Der Kläger, ein Fahrradbesitzer aus dem Leiningerland, sah sich mit dem Diebstahl seines teuren Rades konfrontiert und erhob Klage gegen seine Hausratversicherung. Das Landgericht wies die Klage jedoch ab, und die Entscheidung ist rechtskräftig (Az: 3 O 236/22).

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