Bundesgerichtshof entscheidet über Erstattungsfähigkeit von Verwahrkosten bei unbefugtem Abstellen von Fahrzeugen
Am 15. September 2023 wird der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Ersatzfähigkeit von Verwahrkosten entscheiden, die nach dem unbefugten Abstellen eines Fahrzeugs auf einem fremden Grundstück angefallen sind und vom Abschleppunternehmen für die Verwahrung erhoben wurden. Der V. Zivilsenat ist unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständig.