BFH: Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem bedeutenden Urteil (II R 19/20) vom 25. April 2023 entschieden, dass Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung behandelt werden können. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf die Besteuerung von Immobilientransaktionen und hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf Immobilienkäufer, Verkäufer und Investoren.