Erfolgloser Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze für Notare
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem bedeutenden Beschluss den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der sich gegen das Erlöschen eines Notaramtes aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze für Notare richtete. Der Beschwerdeführer, ein Anwaltsnotar, wird die Altersgrenze von 70 Jahren am 30. November 2023 erreichen.