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BGH Urteil zum Werkstattrisiko: Geschädigte behalten Vorteile bei Reparaturen

Am 16. Januar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in fünf Revisionen wegweisende Urteile zu Fragen des sogenannten Werkstattrisikos gefällt (VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23). Der VI. Zivilsenat des BGH, zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Kfz-Unfällen, klärte dabei die Haftungsverteilung im Falle von behauptet überhöhten Kfz-Reparaturkosten

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Haftpflichtversicherer müssen klare Bedingungen in Restwertangeboten nennen

Das Amtsgericht Viechtach hat in einem Urteil vom 11. Mai 2023 (Aktenzeichen: 4 C 14/23) klargestellt, dass Haftpflichtversicherer, die einem Geschädigten nach einem Totalschaden ein Restwertangebot für das beschädigte Fahrzeug unterbreiten, klare und eindeutige Bedingungen für den Verkauf nennen müssen. Das Angebot des Versicherers ist nur dann bindend, wenn es keine Zweifel oder Unklarheiten bezüglich der Verkaufsbedingungen aufweist. Andernfalls darf der Geschädigte keine Nachteile erleiden.

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