Kategorie: Alle News

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Berufshaftpflicht und Retaxationen: Apothekenrisiken gezielt managen

Apotheken spielen eine entscheidende Rolle im Gesundheitssystem, indem sie Arzneimittel bereitstellen und wichtige Gesundheitsdienstleistungen erbringen. In diesem Kontext ist die Notwendigkeit einer spezifischen Berufshaftpflichtversicherung für Apotheken von großer Bedeutung. Diese Versicherung bietet Schutz vor den vielfältigen Risiken, denen Apotheken in ihrer täglichen Arbeit ausgesetzt sind.

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EuGH-Urteil: Elektrofahrräder und Kfz-Haftpflicht

Am 12. Oktober 2023 erging das Urteil C-286/22 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Fall, der die rechtliche Einordnung von Fahrrädern mit Elektrounterstützung und deren Versicherungspflicht betraf. Der Fall entstand, nachdem ein Radfahrer auf einem solchen Elektrofahrrad in der Nähe von Brügge, Belgien, schwer verletzt wurde und später verstarb, nachdem er von einem Auto angefahren worden war.

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Die Berufshaftpflichtversicherung für Apotheken: Klug investiert in Ihre Zukunft

Die Berufshaftpflichtversicherung für Apotheken, oft auch als Apotheker-Haftpflichtversicherung bezeichnet, ist ein wesentlicher Schutz für Apothekerinnen und Apotheker. Sie deckt finanzielle Schäden, die durch Fehler oder Unterlassungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht werden können. Hier sind einige wichtige Punkte zur Berufshaftpflichtversicherung für Apotheken:

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KraftPowercon auf den ZVO-Oberflächentagen 2023

Die Produktpalette von KraftPowercon umfasst Pulse-Gleichrichter und die bahnbrechende Erfindung des modularen Schaltnetzteil-Gleichrichters FlexKraft, der durch seinen modularen Aufbau, minimierte Ausfallzeiten und das intelligente Design besticht. Gleichrichter müssen widerstandsfähig, robust und zuverlässig sein, damit sie kontinuierlich mit Höchstleistung betrieben werden können. FlexKraft ist bestens gerüstet, egal ob gegen Kurzschlüsse oder extrem hohe Temperaturen.

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Haftpflichtversicherer müssen klare Bedingungen in Restwertangeboten nennen

Das Amtsgericht Viechtach hat in einem Urteil vom 11. Mai 2023 (Aktenzeichen: 4 C 14/23) klargestellt, dass Haftpflichtversicherer, die einem Geschädigten nach einem Totalschaden ein Restwertangebot für das beschädigte Fahrzeug unterbreiten, klare und eindeutige Bedingungen für den Verkauf nennen müssen. Das Angebot des Versicherers ist nur dann bindend, wenn es keine Zweifel oder Unklarheiten bezüglich der Verkaufsbedingungen aufweist. Andernfalls darf der Geschädigte keine Nachteile erleiden.

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