Finanzgericht Münster erlaubt Änderung von Steuerbescheiden bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronischer Daten
Am 14. August 2023 hat der 8. Senat des Finanzgerichts Münster ein wegweisendes Urteil (Az. 8 K 294/23 E) gefällt, das die Möglichkeit zur Änderung von Steuerbescheiden bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten klärt. Dies betrifft nicht nur Fehler seitens des Steuerpflichtigen, sondern auch Fehler seitens der Finanzverwaltung.