Urteil des FG Münster: Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung führt nicht zu Masseverbindlichkeit
Das Finanzgericht Münster hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass ein nicht durch den Lohnsteuerabzug gedeckter Steuerbetrag, der nach Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter entstanden ist, keine Masseverbindlichkeit darstellt. Die Entscheidung erging im Fall 12 K 1324/21 E und datiert auf den 15. Dezember 2023.