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Pfändbarkeit von an Pflegepersonen geleitetem Pflegegeld - BGH Urteil

In einem wegweisenden Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 20. Oktober 2022 (Az. IX ZB 12/22) über die Frage entschieden, ob an eine Pflegeperson geleitetes Pflegegeld pfändbar ist. Die Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts wirft Licht auf ein rechtliches Thema von großer sozialer Relevanz und wirkt sich auf die Beziehungen zwischen Pflegebedürftigen, Pflegepersonen und Gläubigern aus.

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