Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge können nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden
Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auf das Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Das Urteil erging im Fall mit dem Aktenzeichen 11 K 1306/20 und wurde am 25. Mai 2023 verkündet.