Haftung bei Anfahren vom Straßenrand
Das Amtsgericht Hanau hat in einem aktuellen Fall eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Haftung bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Einfahren von einer Parkbucht in den Straßenverkehr betrifft. Das Urteil vom 05.06.2023 (Az. 39 C 329/21 (19)) legt fest, dass das einfahrende Fahrzeug als Verursacher gilt, wenn eine weitergehende Aufklärung des Unfallhergangs nicht möglich ist.