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Dreitagesfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden ist verbindlich

Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil (5 K 92/22) vom 13. April 2023 zur Dreitagesfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden entschieden. In einer Mitteilung vom 3. Juli 2023 wurde das Urteil bekanntgegeben. Die Dreitagesfiktion bezieht sich auf die Annahme, dass ein Steuerbescheid dem Empfänger innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt. Dies hat Auswirkungen auf Fristen für Einsprüche und Klagen gegen den Steuerbescheid.

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