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Bundesgerichtshof setzt klare Grenzen für die Haftung von Motorherstellern im Dieselskandal

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat hat heute eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Haftung eines Motorherstellers in Bezug auf den sogenannten Dieselskandal betrifft. Der VIa. Zivilsenat wurde mit dieser Fragestellung beauftragt und hat nun klargestellt, dass ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, nur unter bestimmten Voraussetzungen haftet.

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Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung des Motorherstellers in einem Dieselverfahren nach dem Urteil des EuGH vom 21. März 2023 – C-100/21

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) hat am 10. Juli 2023 entschieden, dass ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, Käufern der vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen nur dann haftet, wenn er entweder selbst im Sinne der §§ 826, 31 BGB sittenwidrig vorsätzlich gehandelt hat oder wenn er dem Fahrzeughersteller nach § 823 Abs. 2, § 830 Abs.

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BGH-Urteil im Dieselskandal: Weichenstellung für eine mögliche Klagewelle?

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wegweisenden Urteil die rechtlichen Hürden für Betroffene im Dieselskandal gesenkt. Diese Entscheidung könnte einen bedeutenden Wendepunkt darstellen und möglicherweise eine neue Klagewelle in Gang setzen. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, wie Rechtsschutzversicherer die aktuelle Situation einschätzen und welche Auswirkungen dies auf betroffene Verbraucher haben könnte.

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