Bundesgerichtshof setzt klare Grenzen für die Haftung von Motorherstellern im Dieselskandal
Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat hat heute eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Haftung eines Motorherstellers in Bezug auf den sogenannten Dieselskandal betrifft. Der VIa. Zivilsenat wurde mit dieser Fragestellung beauftragt und hat nun klargestellt, dass ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, nur unter bestimmten Voraussetzungen haftet.