Wenn Sie in Ihrem Unternehmen am 25. Mai den ersten Geburtstag der europäischen Datenschutzgrundverordnung feiern, vergessen Sie bitte nicht, sich vor der Veröffentlichung der Bilder Ihrer Feierstunde die erforderliche Einverständniserklärung der abgelichteten Personen einzuholen.
Manch einem wird dieser kleine Scherz nur ein bitteres Lächeln abringen können und doch gibt es nicht nur Grund zur Verärgerung, wenn wir prüfen, was in den letzten 12 Monaten seit Inkrafttreten der DSGVO passiert..
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