Einstandspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft im Streit um Selbstbehalt
Der jahrelange Streit um die Aufteilung des Selbstbehalts für Schäden, die nur ein einzelnes Sondereigentum betreffen, wurde vor Kurzem durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beendet. In dem Urteil vom 16.09.2022 – V ZR 69/21 hat der BGH die Einstandspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft für solche Schäden am Sondereigentum bejaht und somit für Klarheit gesorgt.