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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen "Ideengeber" und "Initiator" von Cum-Ex-Geschäften des Bankhauses W.

Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte maßgeblichen Einfluss auf die von dem Bankhaus W. zwischen 2007 und 2011 durchgeführten Cum-Ex-Geschäfte.

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