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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung zwingt Unternehmen zu handeln

Pflicht zur systemischen Arbeitszeiterfassung bedeutet das Aus für die vielfach praktizierte Vertrauensarbeitszeit. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September diesen Jahres sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Damit bestätigt das Gericht das EuGH-Urteil vom Mai 2019. Spätestens jetzt müssen sich die Arbeitgeber um entsprechende Lösungen bemühen. Demnach ist die bisher weit verbreitete...

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