Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Am 21. September 2023 fand im Bundestag eine Abstimmung über die Einführung eines dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants statt. Der Entwurf, der von der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt wurde, wurde in zweiter Lesung abgelehnt. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 367 Abgeordnete dagegen, während 284 dafür und fünf sich enthielten.