Verletzung durch Polizeihund - Hundeführer persönlich haftbar
Das Landgericht Lübeck hat mit einem wegweisenden Urteil vom 23. Juni 2023 (Aktenzeichen: 15 O 81/22) entschieden, dass ein Polizeihundeführer persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn ein von ihm geführter Polizeihund eine Person verletzt, weil der Hundeführer in seiner Freizeit nicht ausreichend auf das Tier aufgepasst hat.