Urteil zur Selbstständigkeit: Apotheken in rechtlicher Prüfung
Das Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 18.08.2023 (Aktenzeichen: L 7 BA 72/23 B ER) hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf Apotheken, die selbständige Apotheker beschäftigen. Ähnlich wie im Fall von Fitnesstrainern, die als freie Mitarbeiter eingestuft wurden, könnten auch Apotheker, die auf selbständiger Basis in Apotheken arbeiten, in manchen Fällen als abhängig beschäftigt betrachtet werden.