Gerichtliche Auflösung des Betriebsrats wegen schwerwiegender Pflichtverstöße
Das Arbeitsgericht Elmshorn hat in einem wegweisenden Urteil am 23. August 2023 (Az. 3 BV 31 e/23) die Auflösung eines Betriebsrats einer kommunalen Verkehrsgesellschaft in privater Rechtsform angeordnet. Die Entscheidung stützt sich auf die Feststellung objektiv erheblicher und offensichtlich schwerwiegender Pflichtverstöße des Gremiums. Gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat auf Antrag vor Gericht aufgelöst werden, wenn er in erheblichem Maße gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt.