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Faktische 'Organschaft': BFH präzisiert internationale Verlustverrechnung

Setzt die Verrechnung sog. finaler Verluste einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft mit Gewinnen der im Inland ansässigen Muttergesellschaft ("Organschaft über die Grenze") eine verbindliche schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaften voraus, die jedenfalls eine Verpflichtung zur Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft für den Fall der Verlustentstehung der Tochtergesellschaft beinhalten muss? Zu dieser Frage hat der BFH Stellung genommen (Az. I R 26/19

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Für eine Ehescheidung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers ausschlaggebend

Im vorliegenden Fall ging es um eine Ehescheidung, bei der die Ehepartner in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten lebten. Der Antragsteller reichte den Scheidungsantrag in dem Mitgliedstaat ein, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Frage, die dem EuGH zur Entscheidung vorlag, war, ob für die Zuständigkeit der Gerichte bei einer Ehescheidung der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers maßgeblich ist oder ob auch andere Faktoren berücksichtigt werden können.

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