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BFH entscheidet: Keine steuerliche Begünstigung für ausländische Baudenkmäler

Am 26.04.2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen X R 4/21) bezüglich der steuerlichen Behandlung von ausländischen Baudenkmälern. Der Rechtsstreit wurde zwischen einem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt ausgetragen und drehte sich um die Frage, ob für die Instandsetzung und Erhaltung eines ausländischen Baudenkmals eine steuerliche Begünstigung gewährt werden kann.

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Vertrieb und Service finden zunehmend online statt. Die langanhaltende Corona-Krise wirkt bei dieser Entwicklung fraglos als Katalysator. Denn der Wunsch nach Kontaktlosigkeit bei Kauf und Instandsetzung entstand und entsteht in vielen Fällen aus Sicherheitserwägungen oder Kontaktbeschränkungen. Als Nebeneffekt stellen alle Beteiligten jedenfalls oft genug fest, wie schnell und effizient digitalisierte Service- und Geschäftsprozesse sind.

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