BFH: Zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen i. S. d. § 233a Abs. 1 AO als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss VIII R 8/21 vom 1. August 2023 eine wichtige Entscheidung zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 233a Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) getroffen.